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Meldebestätigung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25548 Wittenbergen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.


Beschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Kosten

Keine


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Breitenburg

Osterholz 5
25524 Breitenburg
Tel: +49 4828 990-0   |   Fax: +49 4828 990-99
E-Mail: info[at]amt-breitenburg.de
Web: www.amt-breitenburg.de


Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)

Mitarbeiter (Amt Breitenburg)

Herr Simon Böhm Icon Vcard

Tel: +49 4828 99022  
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-breitenburg.de
|   Zimmer: 6  

Mitarbeiter (Amt Breitenburg)

Frau Anja Sievers Icon Vcard

Tel: +49 4828 99024  
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-breitenburg.de
|   Zimmer: 5  


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