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Straßenbeleuchtung

Zuständigkeitssuche

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25548 Wittenbergen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.


Beschreibung

Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.

Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.


Rechtsgrundlage

§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

StrWG


Weitere Informationen

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.


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Ansprechpartner

Amt Breitenburg

Osterholz 5
25524 Breitenburg
Tel: +49 4828 990-0   |   Fax: +49 4828 990-99
E-Mail: info[at]amt-breitenburg.de
Web: www.amt-breitenburg.de


Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)

Mitarbeiter (Amt Breitenburg)

Herr Sascha Thielecke Icon Vcard

Tel: +49 4828 990-42  
E-Mail: sascha.thielecke[at]amt-breitenburg.de
|   Zimmer: 18  


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