Wilden Müll melden
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Wilden Müll melden
Wenn Sie wilden Müll melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.
Beschreibung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des wilden Mülls ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Kurztext
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.
Zuständige Stelle
Landesbehörden
Fristen
Wilden Müll melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Weitere Informationen
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von wildem Müll verantwortlich.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Breitenburg
Osterholz 5
25524 Breitenburg
Tel:
+49 4828 990-0
|
Fax:
+49 4828 990-99
E-Mail:
info[at]amt-breitenburg.de
Web:
www.amt-breitenburg.de
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin)
Donnerstag geschlossen
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin)
Mitarbeiter (Amt Breitenburg)
Tel:
+49 4828 99030
E-Mail:
ordnungsamt[at]amt-breitenburg.de
|
Zimmer:
3
Mitarbeiter (Amt Breitenburg)
Tel:
+49 4828 99021
E-Mail:
doerte.plaehn[at]amt-breitenburg.de
|
Zimmer:
1
Mitarbeiter (Amt Breitenburg)
Tel:
+49 4828 99016
E-Mail:
ordnungsamt[at]amt-breitenburg.de
|
Zimmer:
3