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Einkommensteuer Festsetzung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25554 Dammfleth


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.


Beschreibung

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Suche des zuständigen Finanzamtes

Regionale Hinweise

Die Zuständigkeit für Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für den Finanzamtsbezirk Itzehoe liegt abweichend beim Finanzamt Dithmarschen.


Fristen

Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z.B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z.B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

Voraussetzungen

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünfte wie z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

 


Kosten

Keine.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung erstellt und übermittelt werden.

Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z.B. Bürgerbüros).

ELSTER


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Finanzamt Dithmarschen

Berliner Str. 19
25746 Heide
Tel: +49 481 42155-0   |   Fax: +49 481 42155-690
E-Mail: poststelle[at]fa-dithmarschen.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08.00 - 12.00 Uhr

Di. 08.00 - 12.00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung

Fr. 08.00 - 12.00 Uhr


Finanzamt Itzehoe

Fehrsstraße 5
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 66-0   |   Fax: +49 4821 66-1499
E-Mail: poststelle[at]fa-itzehoe.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html


Öffnungszeiten:

Mo, Di und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr,
Mi: geschlossen,
Do 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung).


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