Arbeits-, Wege- oder Schulunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden
Landesportal Schleswig-Holstein
Arbeits-, Wege- oder Schulunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden
Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeits-, Wege oder ein Schulunfall ereignet hat, müssen Sie diesen bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.