Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Abfallentsorgung: Deponien

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25560 Agethorst


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.


Beschreibung

Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.

Abfälle dürfen auf Deponien grundsätzlich nur abgelagert werden, wenn sie die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien einhalten. Für Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.

Das Anlagenkataster gibt einen Überblick über die Abfallentsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein. Neben der Anschrift und Angaben zum Betreiber werden auch die zugehörigen Anlagendaten und die Abfälle, die die jeweilige Abfallentsorgungsanlage annehmen darf, dargestellt.


Zuständigkeit

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Das Anlagenkataster der Entsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zu Deponien finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Restabfallbehandlung und Deponien in Schleswig-Holstein

Anlagenkataster der Entsorgungsanlagen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0   |   Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: poststelle.flintbek[at]lfu.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr
Freitag von 9.00-12.00 Uhr


Nach oben