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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25560 Agethorst


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigt man eine Waffenbesitzkarte.


Beschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.

Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).


Kosten

Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


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