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Räum- und Streupflicht Sicherstellung

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25560 Agethorst


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.


Beschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.


Rechtsgrundlage

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste

Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel: +49 4892 8089-0  
E-Mail: info[at]amt-schenefeld.de
Web: www.amt-schenefeld.de


Öffnungszeiten:

Mo. nur nach Terminvereinbarung

Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Mi. nur nach Terminvereinbarung

Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr. nur nach Terminvereinbarung

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste)

Herr Jöns Icon Vcard

Tel: 04892 8089-20   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: joens[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 64  

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste)

Herr Rösch Icon Vcard

Tel: 04892 8089-42   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: roesch[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 42  


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