Reisepass: Verlustanzeige
Landesportal Schleswig-Holstein
Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel:
+49 4892 8089-0
E-Mail:
info[at]amt-schenefeld.de
Web:
www.terminland.de/amt-schenefeld/
Öffnungszeiten:
Mo. nur nach Terminvereinbarung
Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
Mi. nur nach Terminvereinbarung
Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr. nur nach Terminvereinbarung
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)
Tel:
04892 8089-14
|
Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
dannenberg[at]amt-schenefeld.de
|
Zimmer:
19
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)
Tel:
04892 8089-15
|
Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
schuhardt[at]amt-schenefeld.de
|
Zimmer:
18
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)
Tel:
04892 8089-16
|
Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
seider[at]amt-schenefeld.de
|
Zimmer:
17