Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
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Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
Wer Wirbeltiere zu Versuchszecken aus Drittländern einführen möchte, benötigt eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Wirbeltiere
- zur Verwendung als Versuchstiere,
- zum vollständigen oder teilweisen Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen,
- für Eingriffe oder Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
- für Eingriffe oder Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen oder
- zum Töten zu wissenschaftlichen Zwecken
aus Drittländern einführen wollen, bedürfen Sie der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Die Tiere müssen für Versuchszwecke gezüchtet worden sein. Ausnahmen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 7 Tierschutzgesetz gelten für bestimmte Nutztiere und Fische und für den Fall, dass die Verwendung nicht speziell gezüchteter Tiere erforderlich ist.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Kosten
Es werden Gebühren zwischen 26,00 und 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 11a Abs. 4 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.4.1.8 (VwGebV)
verwandte Vorgänge
- Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
- Handwerksrolle: Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb
- Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen
- Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
- Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel:
0431 9880
E-Mail:
poststelle[at]mllev.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html