Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Datenschutz

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25560 Schenefeld


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.


Beschreibung

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller beziehungsweise ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen zum Beisipel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird ebenfalls durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.


Zuständigkeit

  • An das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
  • an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreisverwaltung beziehungsweise Institution.

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI), der die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.

BFDI


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Steinburg - Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt, Behördliche Datenschutzbeauftragte

Lindenstraße 61
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 699356
E-Mail: rpa[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/rechnungs-und-gemeindepruefungsamt/ansprechpartner-im-rpa.html

Postanschrift:

Postfach 1632
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24103 Kiel
Tel: +49 431 988-1200   |   Fax: +49 431 988-1223
E-Mail: mail[at]datenschutzzentrum.de
Web: www.datenschutzzentrum.de


Nach oben