Reisepass beantragen
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Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Der Kinderreisepass
- ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
- wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
- hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.
Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.
Beantragung des Reisepasses:
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.
Zuständigkeiten:
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Kurztext
- Reisepass Ausstellung
- bei Einreise in Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
- deutscher Reisepass wird auf Antrag ausgestellt
- muss persönlich beantragt werden
- kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
- kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
- kann für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
- muss persönlich beantragt werden
- Gültigkeit des Reisepasses verfällt vorzeitig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen
- das Passfoto eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
- Änderung des Wohnorts oder der Größe führen nicht zur Ungültigkeit
- Voraussetzung:
- deutsche Staatsbürgerschaft
- es liegen keine Passversagungsgründe vor
- erforderliche Unterlagen:
- biometrisches Passfoto
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- ggfs. Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- alternativ kann der Reisepass im Express-Bestellverfahren oder, wenn bis zum Reiseantritt keine Zeit für ein Express-Bestellverfahren (abholbereit in der Regel nach 3 Werktagen) mehr bleibt, auch als vorläufiger Reisepass beantragt werden
- zuständig:
- Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretung im Ausland (es entstehen Zusatzkosten)
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Regionale Hinweise
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilämter
Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden, die hierfür die mitgeschickte ausgefüllte Vollmacht, ggf. den abgelaufenen Reisepass und ihre eigenen Ausweispapiere vorlegen muss. Die Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich beantragt werden.
Fristen
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 8 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.
Kosten
Ein Reispass kostet ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70 Euro, bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,50 Euro.
Darüber hinaus werden folgende Gebühren für die Dokumente erhoben:
- ein vorläufiger Reisepass 26 Euro
Abweichend hierzu gibt es zusätzliche Gebühren, die zu dem regulären Preis hinzuzurechnen sind, wenn
- ein Reisepass mit erhöhter Seitenzahl (48 Seiten) gewünscht wird (+ 22 Euro)
oder ein Reisepass im Expressverfahren beantragt wird. (+ 32 Euro)
Für einen zweiten Reisepass sind Gebühren in derselben Höhe fällig.
erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
- bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
Regionale Hinweise
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (z.B. nach Einbürgerung oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Das Foto muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 mm x 35 mm - ohne Rand - sein, das den Anforderungen der Bundesdruckerei entspricht. Hierfür steht Ihnen im Standort Rathaus ein Fototerminal zur Verfügung. Dieser Service kostet zusätzlich 5 Euro und das Bild wird nur digital für den Reisepassantrag übermittelt.
Bei Eingebürgerten muss zusätzlich als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden, bei Spätaussiedlern ist der Registrierschein erforderlich.
Minderjährige: Minderjährige, für die der Reisepass ausgestellt werden soll, müssen bei der Antragsstellung persönlich anwesend sein. Bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern ist die Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde der Eltern vorzulegen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Ordens- und Künstlername: Wenn jemand seinen Ordens- und Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".
Reisepass nach Verlust/ Identitätsbescheinigung: Für den Fall, dass nach Verlust des alten Reisepasses ein neuer Pass beantragt wird, muss ein aktueller Personalausweis oder eine aktuell ausgestellte Geburtsurkunde und ein anderer Bürger mit Identitätsnachweis als Bürge mitgebracht werden. Wenn der letzte Pass in Kiel ausgestellt worden ist, dann ist eine Identifikation anhand des Passregisters möglich.
Passrechtliche Ermächtigung/ Passunbedenklichkeitsbescheinigung: Für den Fall, dass der Reisepass von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden soll, ist eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung oder passrechtliche Ermächtigung erforderlich. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob bei zuständiger Behörde Passversagungsgründe o. ä. vorliegen. Diese wird von der unzuständigen Behörde angefordert, wenn der/die Betroffene vorspricht. Bitte setzen Sie sich für diesen Fall einige Tage vorher mit der Meldebehörde in Verbindung. Für die Ausstellung des Reisepasses wird dann eine doppelte Gebühr erhoben. Eine passrechtliche Ermächtigung muss von der ausstellenden Behörde per Fax angefordert werden.
Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses sind dieselben Unterlagen erforderlich. Hinzu kommt jedoch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit für den zweiten Reisepass geführt werden muss. Dies kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, wenn der Antragsteller dienstlich viel reisen muss oder eine schlüssige Erklärung des Antragstellers (z.B. politische Gründe). Der zweite Reisepass ist nur 6 Jahre gültig.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen
Eine Spontansprechstunde für Pass- und Ausweisangelegenheiten gibt es im Rathaus von 09.00 bis 12.00 Uhr
Frühe Termine gibt es von 07.30 - 09.00 Uhr (am Vortag online buchbar)
Es ist nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen. Unter 16-Jährige beantragen einen Personalausweis oder Reisepass.
verwandte Vorgänge
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