Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
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Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.
Beschreibung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Wiederholungskennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.
Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters/der Halterin beziehungsweise Fahrers/Fahrerin.
Zuständigkeit
An den Kreis oder an die kreisfreie Stadt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichenschildes.
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - Zulassungsstelle
Karlstraße 13
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 69500
|
Fax:
+49 4821 699500
E-Mail:
zulassungsbehoerde[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt/verkehrsaufsicht/kfz-zulassung.html
Postanschrift:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittag nur Termin und A-Wartemarke.