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Kriegsopferfürsorge

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25560 Schenefeld


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.


Beschreibung

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

 


Zuständigkeit

  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.

 


Fristen

Keine


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

BMAS - Kriegsopferfürsorge


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide

Neue Anlage 9
25746 Heide
Tel: +49 481 6960   |   Fax: +49 481 636199
E-Mail: post.hei[at]lasd.landsh.de


Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


Landesamt für soziale Dienste Neumünster

Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 913-5   |   Fax: +49 4321 13338
E-Mail: post.nms[at]lasd.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/LASD


Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer

Deliusstraße 2
24114 Kiel
Tel: +49 431 901-3365   |   Fax: +49 431 901-64410
E-Mail: wohnungsamt[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.


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