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Meldebestätigung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25560 Schenefeld


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.


Beschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Kosten

Keine


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales

Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel: +49 4892 8089-0  
E-Mail: info[at]amt-schenefeld.de
Web: www.terminland.de/amt-schenefeld/


Öffnungszeiten:

Mo. nur nach Terminvereinbarung

Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Mi. nur nach Terminvereinbarung

Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr. nur nach Terminvereinbarung

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Herr Dannenberg Icon Vcard

Tel: 04892 8089-14   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: dannenberg[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 19  

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Frau Schuhardt Icon Vcard

Tel: 04892 8089-15   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: schuhardt[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 18  

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Frau Seider Icon Vcard

Tel: 04892 8089-16   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: seider[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 17  


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