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Sporthalle, Sportplatz nutzen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25560 Schenefeld


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste

Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel: +49 4892 8089-0  
E-Mail: info[at]amt-schenefeld.de
Web: www.amt-schenefeld.de


Öffnungszeiten:

Mo. nur nach Terminvereinbarung

Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Mi. nur nach Terminvereinbarung

Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr. nur nach Terminvereinbarung

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste)

Frau Albertsen Icon Vcard

Tel: 04892 8089-37   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: albertsen[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 34  

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste)

Herr Rösch Icon Vcard

Tel: 04892 8089-42   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: roesch[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 42  


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