Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
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Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Beschreibung
Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime
verwandte Vorgänge
- Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Zoo-Genehmigung beantragen
- Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
Ansprechpartner
Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel:
+49 4892 8089-0
E-Mail:
info[at]amt-schenefeld.de
Web:
www.terminland.de/amt-schenefeld/
Öffnungszeiten:
Mo. nur nach Terminvereinbarung
Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
Mi. nur nach Terminvereinbarung
Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr. nur nach Terminvereinbarung
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)
Tel:
04892 8089-17
|
Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
weigelt[at]amt-schenefeld.de
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Zimmer:
7