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Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25560 Schenefeld


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine prüfpflichtige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, hat dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.


Zuständigkeit

An die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


Fristen

Die Anzeige ist mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich an die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu richten.


Kosten

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss Angaben enthalten

  • zum Betreiber,
  • zum Standort und zur Abgrenzung der Anlage,
  • zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird,
  • zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen sowie zu den
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Formulare sind auf der Homepage der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt als Download verfügbar.

Was sollte ich noch wissen?

Nicht anzeigepflichtig ist das Errichten von

  • Anlagen, für die eine Eignungsfeststellung nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt wird,
  • sonstigen Anlagen, die Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften sind (z.B. nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder dem Baurecht), sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen der AwSV sichergestellt wird.

    Bei diesen Verfahren kann behördenintern die Beteiligung der zuständigen Behörde sichergestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie bei:

  • den Unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte,
  • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

 


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Steinburg - IV12 Wasser und Boden

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe

E-Mail: wasserbehoerde[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-umweltschutz/wasser-und-boden.html


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Steinburg - IV12 Wasser und Boden)

Frau Möhle Icon Vcard

Tel: 04821 69-237   |   Fax: 04821 699-237
E-Mail: moehle[at]steinburg.de
|   Zimmer: 214  

Mitarbeiter (Kreis Steinburg - IV12 Wasser und Boden)

Herr Willmann Icon Vcard

Tel: 04821 69-367   |   Fax: 04821 699-367
E-Mail: willmann[at]steinburg.de
|   Zimmer: 210  


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