Standplatzgenehmigung
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Standplatzgenehmigung
Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.
Zuständigkeit
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
verwandte Vorgänge
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Ansprechpartner
Amt Kellinghusen - Gewerbeamt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Tel:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Öffnungszeiten:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr