Hunde: anmelden / abmelden
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Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Krempermarsch - Kämmerei / Steuerabteilung
Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel:
04824 39900
|
Fax:
04824 389010
E-Mail:
info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web:
www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. Geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Kämmerei / Steuerabteilung)
Tel:
04824 389029
|
Fax:
04824 3890-10
E-Mail:
m.kuhlmann[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|
Zimmer:
EG 7