Übernachtungssteuer / Bettensteuer
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Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
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Ansprechpartner
Amt Krempermarsch - Kämmerei / Steuerabteilung
Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel:
04824 39900
|
Fax:
04824 389010
E-Mail:
info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web:
www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. Geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Kämmerei / Steuerabteilung)
Tel:
04824 389029
|
Fax:
04824 3890-10
E-Mail:
m.kuhlmann[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|
Zimmer:
EG 7