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Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25582 Looft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer als Inhaber/in einer Fahrschule eine Zweigstelle betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Wenn Sie als Inhaberin/Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen dieser Fahrschule betreiben, benötigen Sie eine Zweigstellenerlaubnis.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und wenn nach den Umständen, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder ihrer räumlichen Entfernung, gewährleistet ist, dass die/der Inhaber/in der Fahrschulerlaubnis oder die/der verantwortlich/e Leiterin des Ausbildungsbetriebs ihren/seinen Pflichten nachkommen kann. Die Anzahl der Zweigstellen soll drei, bei Gemeinschaftsfahrschulen pro Gesellschafter/in zwei, nicht übersteigen.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen/deren Bezirk die Zweigestelle errichtet werden soll.


Fristen

Keine


Kosten

Gemäß Nr. 302.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) werden für die Erteilung der Zweigstellenerlaubnis einschließlich der Ausfertigung einer Erlaubnisurkunde 84,40 Euro erhoben.


erforderliche Unterlagen

  • Fahrlehrerschein,
  • ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.

 


Rechtsgrundlage

  • § 14 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

§ 14 FahrlG

GebOSt


Weitere Informationen

Der Antrag kann schriftlich und formlos gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Zweigstelle kann nicht einen anderen Namen tragen als die Fahrschule (Hauptstelle). An den Namen der Hauptstelle wird nur das Kürzel „Zweigstelle (Ort der Zweigstelle)“ angefügt.


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Ansprechpartner

Kreis Steinburg - III13 Verkehrsaufsicht

Karlstraße 13
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690  
E-Mail: verkehrsaufsicht[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt/verkehrsaufsicht.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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