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Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

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Ortsauswahl
25582 Looft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Tiere schlachten möchte, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, muss die Tiere amtlich untersuchen lassen.


Beschreibung

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel,
  • Hasentiere,
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.


Zuständigkeit

  • An das Veterinäramt (Amtstierarzt) oder
  • an das Lebensmittelüberwachungsamt der Kreise oder kreisfreien Städte.

Veterinärämter in Schleswig-Holstein


Fristen

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten; in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.


Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Informationen zur Lebensmittelkette.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Gewerbliche Schlachtungen dürfen (seit 1. Oktober 2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben (Lebensmittelunternehmen) durchgeführt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Steinburg - III32 Amtstierärztlicher Dienst, Lebensmittel- und Fleischhygiene

Beethovenstraße 7
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690  
E-Mail: veterinaeramt[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/veterinaer-und-lebensmittelueberwachungsamt.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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