Sporthalle oder Sportplatz nutzen
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Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel:
+49 4892 8089-0
E-Mail:
info[at]amt-schenefeld.de
Web:
www.amt-schenefeld.de
Öffnungszeiten:
Mo. nur nach Terminvereinbarung
Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
Mi. nur nach Terminvereinbarung
Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr. nur nach Terminvereinbarung
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste)
Tel:
04892 8089-37
|
Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
albertsen[at]amt-schenefeld.de
|
Zimmer:
34
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste)
Tel:
04892 8089-42
|
Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
roesch[at]amt-schenefeld.de
|
Zimmer:
42