Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25582 Looft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste

Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel: +49 4892 8089-0  
E-Mail: info[at]amt-schenefeld.de
Web: www.amt-schenefeld.de


Öffnungszeiten:

Mo. nur nach Terminvereinbarung

Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Mi. nur nach Terminvereinbarung

Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr. nur nach Terminvereinbarung

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste)

Frau Albertsen Icon Vcard

Tel: 04892 8089-37   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: albertsen[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 34  

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste)

Herr Rösch Icon Vcard

Tel: 04892 8089-42   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: roesch[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 42  


Nach oben