Standplatzgenehmigung beantragen
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Standplatzgenehmigung beantragen
Beschreibung
Viele regionale Veranstaltungen haben bereits eine lange Tradition. Sei es die überregional bekannte Kieler Woche, seien es die Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder sei es ein Festival in Ihrer Gemeinde.
Wenn Sie an einer Veranstaltung als Aussteller teilnehmen wollen, so müssen Sie sich bei dem Veranstalter anmelden. Sie müssen zudem bestimmte Vorgaben (beispielsweise zu Aufbau- und Abbauzeiten von Flohmarktständen, Verkaufs- und Öffnungszeiten der Marktstände) beachten.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)..
Weitere Informationen
Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeordnung zu Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) beachten.
verwandte Vorgänge
- Automatensteuer
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): Sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
- Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
Ansprechpartner
Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel:
+49 4892 8089-0
E-Mail:
info[at]amt-schenefeld.de
Web:
www.terminland.de/amt-schenefeld/
Öffnungszeiten:
Mo. nur nach Terminvereinbarung
Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
Mi. nur nach Terminvereinbarung
Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr. nur nach Terminvereinbarung
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)
Tel:
04892 8089-24
|
Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
vollert[at]amt-schenefeld.de
|
Zimmer:
11
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)
Tel:
04892 8089-56
|
Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
zollondz-kaage[at]amt-schenefeld.de
|
Zimmer:
13