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Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb

Zuständigkeitssuche

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25582 Looft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer ein Versicherungsunternehmen betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.


Zuständigkeit

An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.


erforderliche Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.


Rechtsgrundlage

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

VAG


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Versicherungsaufsicht


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main

Web: www.bafin.de


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-4760   |   Fax: +49 431 988-4700
E-Mail: poststelle[at]wimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel


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