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Wohnsitz Abmeldung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25582 Looft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.


Beschreibung

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kurztext


Zuständigkeit

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


Fristen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales

Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel: +49 4892 8089-0  
E-Mail: info[at]amt-schenefeld.de
Web: www.terminland.de/amt-schenefeld/


Öffnungszeiten:

Mo. nur nach Terminvereinbarung

Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Mi. nur nach Terminvereinbarung

Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr. nur nach Terminvereinbarung

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Herr Dannenberg Icon Vcard

Tel: 04892 8089-14   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: dannenberg[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 19  

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Frau Schuhardt Icon Vcard

Tel: 04892 8089-15   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: schuhardt[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 18  

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Frau Seider Icon Vcard

Tel: 04892 8089-16   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: seider[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 17  


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