Brauchtumsfeuer anmelden
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Brauchtumsfeuer anmelden
Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das Biikebrennen genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Mittelholstein - Fachdienst - Ordnungsamt
Am Markt 15
24594 Hohenwestedt
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen
Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Ordnungsamt)
Tel:
+49 4871 36-5205
E-Mail:
wiebke.nibbe[at]amt-mittelholstein.de