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Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen

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25585 Lütjenwestedt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.


Beschreibung

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Kurztext

  • Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
  • Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
  • Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.

 


Zuständigkeit

  • Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler oder Anglerin einen Fischereischein beantragen wollen.
  • Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein, wenn Sie Berufsfischerin oder Berufsfischer sind.

 


Fristen

  • Sie sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
  • Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie zum Beispiel durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.
  • Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.


erforderliche Unterlagen

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung

Hauptstraße 60
24634 Padenstedt


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Sebastian Barth Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5305  
E-Mail: sebastian.barth[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Dörte Blöckert Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5308  
E-Mail: doerte.bloeckert[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Nicole Falk Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5302  
E-Mail: nicole.falk[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Bettina Harms Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5309  
E-Mail: bettina.harms[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Heidi Omnitz Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5303  
E-Mail: Heidi.Omnitz[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Claudia Richter Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5307  
E-Mail: claudia.richter[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Svenja Struve Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5301  
E-Mail: svenja.struve[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Ines Weimer Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5310  
E-Mail: ines.weimer[at]amt-mittelholstein.de


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