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Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25585 Lütjenwestedt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.


Beschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze

  • der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
  • der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
  • gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

erteilt werden.


Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Rechtsgrundlage

§ 5 Gaststättengesetz (GastG)

§ 5 GastG


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Amt Mittelholstein - Fachdienst - Ordnungsamt

Am Markt 15
24594 Hohenwestedt


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Ordnungsamt)

Jeanette Suhr Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5202  
E-Mail: jeanette.suhr[at]amt-mittelholstein.de


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


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