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Meldepflicht

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25585 Lütjenwestedt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Umzug ins Ausland erforderlich.


Beschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) aufgeben.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder
  • gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung


Rechtsgrundlage

§§ 17, 23 und 54 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG).

§§ 17 ff. BMG


Weitere Informationen

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro nach § 54 Abs. 3 BMG drohen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung

Hauptstraße 60
24634 Padenstedt


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Sebastian Barth Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5305  
E-Mail: sebastian.barth[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Dörte Blöckert Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5308  
E-Mail: doerte.bloeckert[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Nicole Falk Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5302  
E-Mail: nicole.falk[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Bettina Harms Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5309  
E-Mail: bettina.harms[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Heidi Omnitz Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5303  
E-Mail: Heidi.Omnitz[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Claudia Richter Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5307  
E-Mail: claudia.richter[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Svenja Struve Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5301  
E-Mail: svenja.struve[at]amt-mittelholstein.de

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Bürgerbüro und Zulassung)

Ines Weimer Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-5310  
E-Mail: ines.weimer[at]amt-mittelholstein.de


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