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Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25585 Lütjenwestedt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.


Beschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Mittelholstein - Fachdienst - Hoch- und Tiefbauverwaltung

Am Markt 15
24594 Hohenwestedt


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Hoch- und Tiefbauverwaltung)

Maike Rave Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-3301  
E-Mail: maike.rave[at]amt-mittelholstein.de


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