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Straßenreinigung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25585 Lütjenwestedt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.


Beschreibung

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 45 StrWG

Regionale Hinweise

Die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden des Amtes Mittelholstein finden Sie unter:

 

 


Weitere Informationen

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Mittelholstein - Fachdienst - Hoch- und Tiefbauverwaltung

Am Markt 15
24594 Hohenwestedt


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Hoch- und Tiefbauverwaltung)

Maike Rave Icon Vcard

Tel: +49 4871 36-3301  
E-Mail: maike.rave[at]amt-mittelholstein.de


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