Straßenreinigung
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Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Regionale Hinweise
Die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden des Amtes Mittelholstein finden Sie unter:
Weitere Informationen
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Mittelholstein - Fachdienst - Hoch- und Tiefbauverwaltung
Am Markt 15
24594 Hohenwestedt
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00,
Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00,
Mittwoch geschlossen
Mitarbeiter (Amt Mittelholstein - Fachdienst - Hoch- und Tiefbauverwaltung)
Tel:
+49 4871 36-3301
E-Mail:
maike.rave[at]amt-mittelholstein.de