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Ausländer- und Integrationsbeauftragte Bekanntgabe

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25588 Oldendorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderer.


Beschreibung

Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.
Das Angebot des Beauftragten umfasst die

  • Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen,
  • Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
  • Stellungsnahme zu politischen Konzepten und Programmen,
  • Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden, und auf deren Wunsch die Koordination sowie die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich Zuwanderung und Flüchtlinge.

Weitere Informationen siehe auch www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb und www.facebook.com/zuwanderungsbeauftragtersh


Zuständigkeit

An die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.


Kosten

Keine.


erforderliche Unterlagen

Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.


Rechtsgrundlage

Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen (FlüBeauftrG SH).

FlüBeauftrG SH


Weitere Informationen

Die Beauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

Karolinenweg 1
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1291   |   Fax: +49 431 988-1293
E-Mail: fb[at]landtag.ltsh.de


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