Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass falls möglich Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Zuständigkeit
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Kosten
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Weitere Informationen
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
- Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Kinder- und Jugendtelefon
- Parkausweis für Schwerbehinderte
- Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - II13 Besondere Soziale Dienste
Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 69250
E-Mail:
jugendamt[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-jugend-familie-und-sport/besondere-soziale-dienste.html
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr