Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Elektronische Lohnsteuerkarte

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25588 Oldendorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Unter dem Namen „ELStAM“ (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) werden alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt.


Beschreibung

Unter dem Namen „ELStAM“ (für „Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale“) werden seit dem 1. Januar 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Arbeitgeber können somit jederzeit die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z.B. Steuerklasse, Freibeträge, Kirchenein- oder-austritt, abrufen.

Der Arbeitgeber benötigt bei Beschäftigungsbeginn von dem Arbeitnehmer nur noch folgende Informationen:

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Hauptarbeitgeber ja / nein - (nein = Steuerklasse VI).

Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren im Kalenderjahr 2013 nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt.

Antragsgebundene Freibeträge sind wie bisher jährlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Sie können ab 2016 diesen Freibetrag aber auch erstmals für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen.
Freibeträge für Kinder über 18 Jahren, Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits mehrjährig gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht neu beantragt werden.


Zuständigkeit

An Ihr zuständiges Finanzamt.

Finanzämter in Schleswig-Holstein


Fristen

Starttermin für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ist gemäß § 39a Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) jeweils der 1. Oktober des Jahres, das dem Jahr der vorgesehenen Berücksichtigung des Freibetrags vorangeht.
Der Antrag für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren muss bis spätestens 30. November des betreffenden Kalenderjahrs beim Finanzamt gestellt werden.


Kosten

Die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Ihrem Finanzamt ist kostenfrei.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung.

Formularserver der Bundesfinanzverwaltung

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie bei ELSTER.

ELSTER - für Arbeitgeber/Innen

ELSTER - für Arbeitnehmer/Innen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Finanzamt Dithmarschen

Berliner Str. 19
25746 Heide
Tel: +49 481 42155-0   |   Fax: +49 481 42155-690
E-Mail: poststelle[at]fa-dithmarschen.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08.00 - 12.00 Uhr

Di. 08.00 - 12.00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung

Fr. 08.00 - 12.00 Uhr


Finanzamt Itzehoe

Fehrsstraße 5
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 66-0   |   Fax: +49 4821 66-1499
E-Mail: poststelle[at]fa-itzehoe.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html


Öffnungszeiten:

Mo, Di und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr,
Mi: geschlossen,
Do 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung).


Nach oben