Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25588 Oldendorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Zulassung.


Beschreibung

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Zulassung.

Ausnahmen bestehen für Hausschlachtungen.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht).


Fristen

Die Tätigkeit darf erst nach der Zulassung des Betriebes durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.


Kosten

Gemäß Landesverordnung über Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung fallen Gebühren (nach Aufwand) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB),
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene,
  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs,
  • Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
  • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung (Anlage) Tarifstelle 1.2.

LFGB

Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Tier-LMHV

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren


Weitere Informationen

Eine Liste der Veterinärämter in Schlesiwg-Holstein und weitere Informationen erhalten Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Vetrerinärämter in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Steinburg - III32 Amtstierärztlicher Dienst, Lebensmittel- und Fleischhygiene

Beethovenstraße 7
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690  
E-Mail: veterinaeramt[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/veterinaer-und-lebensmittelueberwachungsamt.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Nach oben