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Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25588 Oldendorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.


Beschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze

  • der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
  • der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
  • gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

erteilt werden.


Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Rechtsgrundlage

§ 5 Gaststättengesetz (GastG)

§ 5 GastG


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Amt Itzehoe-Land - Ordnungs- und Sozialamt

Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 7388-0   |   Fax: +49 4821 7388-35
E-Mail: mailbox[at]amtitzehoe-land.de
Web: www.amt-itzehoe-land.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Itzehoe-Land - Ordnungs- und Sozialamt)

Herr Zörner Icon Vcard

Tel: 04821 7388-31  
E-Mail: zoerner[at]amtitzehoe-land.de
|   Zimmer: Zimmer 208  


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


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