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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

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25588 Oldendorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.


Beschreibung

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Rechtsgrundlage

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG


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Ansprechpartner

Amt Itzehoe-Land - Ordnungs- und Sozialamt

Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 7388-0   |   Fax: +49 4821 7388-35
E-Mail: mailbox[at]amtitzehoe-land.de
Web: www.amt-itzehoe-land.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Itzehoe-Land - Ordnungs- und Sozialamt)

Herr Dunker Icon Vcard

Tel: 04821 7388-30  
E-Mail: dunker[at]amtitzehoe-land.de
|   Zimmer: Zimmer 201  


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