Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
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Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
Wurde die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde auf Antrag gestatten, den Betrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Kosten
Es fallen derzeit Gebühren von 150,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).
verwandte Vorgänge
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
- Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Formulare
Ansprechpartner
Amt Itzehoe-Land - Ordnungs- und Sozialamt
Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 7388-0
|
Fax:
+49 4821 7388-35
E-Mail:
mailbox[at]amtitzehoe-land.de
Web:
www.amt-itzehoe-land.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Itzehoe-Land - Ordnungs- und Sozialamt)
Tel:
04821 7388-31
E-Mail:
zoerner[at]amtitzehoe-land.de
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Zimmer:
Zimmer 208
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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+49 431 530550-0
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