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Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung

Zuständigkeitssuche

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25588 Oldendorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Personen, die die Meisterprüfung noch nicht vollständig abgelegt haben, können eine Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer beantragen.


Beschreibung

Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen für Personen ihres Bezirkes, die selbstständig ein Handwerk beziehungsweise ein wesentliches handwerkliches Teilgebiet ausüben möchten, bevor eine Meisterprüfung oder gleichwertige Prüfungen vollständig abgelegt wurde(n) oder weil die Ablegung der Meisterprüfung nicht zumutbar ist.

Der Antragssteller muss den Ausnahmegrund darlegen und meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl im fachlichen als auch im kaufmännischen Bereich nachweisen können.

Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem Gewerbe der Anlage A gehören. Ausnahmebewilligungen sind personengebunden.


Zuständigkeit

An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Ausnahmebewilligung (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.


erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung (mit Begründung),
  • Nachweis der bislang erworbenen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fertigkeiten (zum Beispiel durch Zeugnisse, Arbeits- oder Lehrgangsbescheinigungen).

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0   |   Fax: +49 451 1506-180
E-Mail: info[at]hwk-luebeck.de
Web: www.hwk-luebeck.de


Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


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