Hunde: anmelden / abmelden
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Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
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Ansprechpartner
Amt Itzehoe-Land - Amt für Finanzen
Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 7388-0
|
Fax:
+49 4821 7388-35
E-Mail:
mailbox[at]amtitzehoe-land.de
Web:
www.amt-itzehoe-land.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Itzehoe-Land - Amt für Finanzen)
Tel:
04821 7388-24
E-Mail:
ruediger[at]amtitzehoe-land.de
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Zimmer:
Zimmer 312