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Kind in KiTa anmelden

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25588 Oldendorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.Kindertageseinrichtungen und Kindergärten dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.


Beschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.

Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

Kurztext

  • Kindertagesstätte Aufnahme
  • Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
  • Kontakt vorher möglich und sinnvoll
  • Anmeldung über örtliches Verfahren
  • Zuständige Stelle:

 


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.


Fristen

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt beziehungsweise das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten, wenn

  • es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
  • diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

  • die Erziehungsberechtigten

    • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

 


Kosten

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein

Jugendämter und telefonische Beratungsangebote


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Itzehoe-Land - Hauptamt

Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 7388-0   |   Fax: +49 4821 7388-35
E-Mail: mailbox[at]amtitzehoe-land.de
Web: www.amt-itzehoe-land.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Itzehoe-Land - Hauptamt)

Frau Heitmann Icon Vcard

Tel: 04821 7388-14  
E-Mail: heitmann[at]amtitzehoe-land.de
|   Zimmer: Zimmer 103  


Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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