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Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

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25588 Oldendorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.


Beschreibung

Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
Die einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

  • wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
  • wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

Die einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

  • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
  • zuständige Stellen,
  • Kosten und
  • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

Die einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

Hinweis:
Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.

Kurztext

  • Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
  • Verwaltungsverfahren ohne Behördengänge einfacher und schneller online erledigen
  • den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

    • Dienstleister
    • Unternehmen
    • Gründer
    • Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

  • Informationen über:

    • Antragstellung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen,
    • zuständige Stellen,
    • Kosten und
    • Dauer des Verwaltungsverfahrens

  • Auskunft durch: einheitlichen Ansprechpartnern (EA)
  • Beantragung über: einheitliche Ansprechpartner (EA) können mit der kompletten Abwicklung von Verwaltungsverfahren beauftragt werden

    • verschiedene Kontaktmöglichkeiten:

      • EA-Online-Portale
      • EA-Webseiten
      • telefonische Ansprechpartner
      • E-Mail

  • zuständig: Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner

    • Koordinierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

 


Zuständigkeit


Fristen

Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
  • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
  • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.

Voraussetzungen

Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

  • Dienstleister,
  • Unternehmen,
  • Gründende und
  • Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

aus

  • der Bundesrepublik Deutschland,
  • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
  • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit

    • Island,
    • Liechtenstein oder
    • Norwegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bereitstellung von Informationen:

    • auf den Internetportalen: sofort
    • Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage

  • für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:

    • Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.

 


Kosten

Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.

Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.

Bundesländer ohne EA-Gebühren:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Bundesländer mit EA-Gebühren:

  • Baden-Württemberg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen

Hinweis:
Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.

Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.


erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis: je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Auf den Portalen des Netzwerks einheitlicher Ansprechpartner


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


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