Straßenreinigung
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Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Weitere Informationen
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Itzehoe-Land - Ordnungs- und Sozialamt
Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe
Tel:
+49 4821 7388-0
|
Fax:
+49 4821 7388-35
E-Mail:
mailbox[at]amtitzehoe-land.de
Web:
www.amt-itzehoe-land.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Itzehoe-Land - Ordnungs- und Sozialamt)
Tel:
04821 7388-31
E-Mail:
zoerner[at]amtitzehoe-land.de
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Zimmer:
Zimmer 208