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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25593 Reher


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigt man eine Waffenbesitzkarte.


Beschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.

Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).


Kosten

Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Steinburg - III11 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Waffenbehörde

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690  
E-Mail: Waffen[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt.html

Postanschrift:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Öffnungszeiten:

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:45 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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