Straßenreinigung
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Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Weitere Informationen
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
verwandte Vorgänge
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Ansprechpartner
Amt Schenefeld - Ordnung / Einwohnermeldeamt
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel:
+49 4892 8089-0
E-Mail:
info[at]amt-schenefeld.de
Web:
www.terminland.de/amt-schenefeld/
Öffnungszeiten:
Mo. nur nach Terminvereinbarung
Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
Mi. nur nach Terminvereinbarung
Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr. nur nach Terminvereinbarung
Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung / Einwohnermeldeamt)
Tel:
04892 8089-77
|
Fax:
04892 8089-44
E-Mail:
wendt[at]amt-schenefeld.de
|
Zimmer:
14