Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Begrüßungsgeld

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25594 Vaale


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.


Beschreibung

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.


Fristen

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.

 


Weitere Informationen

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales

Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel: +49 4892 8089-0  
E-Mail: info[at]amt-schenefeld.de
Web: www.terminland.de/amt-schenefeld/


Öffnungszeiten:

Mo. nur nach Terminvereinbarung

Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Mi. nur nach Terminvereinbarung

Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr. nur nach Terminvereinbarung


Nach oben