Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen
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Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen
Als Sachverständige/r (Klassifizierer) kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde besitzt und gegen dessen Eignung keine Bedenken bestehen.
Beschreibung
Die Einreihung in Handelsklassen und die Gewichtsfeststellung ist von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder durch eine/n von dieser Behörde hierfür öffentlich bestellte/n Sachverständige/n (Klassifizierern) vorzunehmen.
Für die Tätigkeit als Sachverständige/r (Klassifizierer) müssen Sie die hierfür besondere Sachkunde nachweisen und nachweisen, dass keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, dass Sie Ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und Ihre Gutachten entsprechend erstatten werden.
Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Zuständigkeit
An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) - amtliche Handelsklassenüberwachung.
Rechtsgrundlage
§ 4 Fleischgesetz (FlG).
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen
Ansprechpartner
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel:
+49 4321 904-600
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Fax:
+49 4321 904-619
E-Mail:
info[at]lsh.landsh.de