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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

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25594 Vaale


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.


Beschreibung

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Rechtsgrundlage

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG


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Ansprechpartner

Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales

Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Tel: +49 4892 8089-0  
E-Mail: info[at]amt-schenefeld.de
Web: www.terminland.de/amt-schenefeld/


Öffnungszeiten:

Mo. nur nach Terminvereinbarung

Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr

Mi. nur nach Terminvereinbarung

Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr. nur nach Terminvereinbarung

Mitarbeiter (Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales)

Herr Weigelt Icon Vcard

Tel: 04892 8089-17   |   Fax: 04892 8089-44
E-Mail: weigelt[at]amt-schenefeld.de
|   Zimmer: 7  


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